(eANV)
Begleitschein und Entsorgungsnachweis
Der Begleitschein „begleitet“ gefährliche Abfälle
(z. B. Holzschwellen, belasteten Alt-
schotter) beim Entsorgungsvorgang.
Er dient als Beleg für jede Übergabe des Abfalls und zur Dokumentation gegenüber den Behörden.
Der Begleitschein ist ein Vollzugsnachweis. Die Grundlage für den Voll-
zug einer ordnungsgemäßen Entsorgung ist ein Entsorgungsnachweis (oder ein alter
natives behördlich bestätigtes Verfahren).
Das Begleitscheinverfahren ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Entsorgung.
Im Begleitscheinverfahren sind folgende Stellen aktiv:
- Erzeuger (Abfallerzeuger/Bauherr/Auftraggeber)
- Beförderer (Abfallbeförderer Schiene/Straße/Schiff)
- Entsorger (Abfallentsorger)
- Erzeugerbehörde (z. B. Bezirksregierung, Sonderabfallgesellschaften usw.)
- Entsorgerbehörde (z. B. Bezirksregierung Sonderabfallgesellschaft usw.)
In der Vergangenheit bestand der Begleitschein im Papierformat aus einem 6-fach-Durchschreibsatz.
Jeder Durchschlag erfüllte eine besondere Funktion für die entsprechende beteiligte Stelle. Seit dem 01.04.2010 gilt
entsprechend der Neufassung der Nachweisver-
ordnung (NachwV) das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) für alle
am Entsorgungsprozess Beteiligten (Erzeuger, Beförderer/Einsammler und Entsorger).
Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und sonstige Formulare, die in der Nachweisverordnung
für gefährliche Abfälle aufgeführt
werden, elektronisch geführt werden.
Das vorgenannte Verfahren im Papierformat ist seit dem 01.04.2010 nicht mehr zulässig.
Entsorgungsnachweise und Begleitscheine (auf Wunsch auch Übernahmescheine) werden spätestens seit dem 01.04.2010
von den Beteiligten in elektronischer Form er-
stellt und über ein zentrales elektronisches Postfach bei der Zentralen
Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt.
Die Unterzeichnung der elektronischen Formulare erfolgt mit einer qualifizierten elek-
tronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes,
welche der manuellen Unterschrift unter einem Papierformular rechtlich gleichgesetzt ist.
Alle am Entsorgungsvorgang Beteiligten müssen seit dem 01.04.2010 in der Lage sein, Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für
gefährliche Abfälle elektronisch zu er-
stellen und elektronisch weiterzuleiten.
Entsorger müssen zudem seit dem 01.04.2010 in der Lage sein, die vorgenannten Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
zu versehen.
Für Erzeuger und Beförderer existiert hinsichtlich der elektronischen Signatur eine Übergangsfrist bis
zum 01.02.2011. Ab dann müssen auch diese in der Lage sein qualifiziert elektronisch zu signieren.
Elektronisches Register
Entsorger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle sowie Erzeuger, Besitzer, Ein-
sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle müssen ein EG-rechtlich vorgegebenes Register (ehem. Nachweisbuch) führen.
Für gefährliche Abfälle muss das Register ebenfalls wie die Begleitscheine und Entsorgungsnachweise elektronisch geführt
werden.
Für nicht gefährliche Abfälle müssen die Register nicht elektronisch geführt werden.
Dies kann jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen. Registeranforderungen der Behörde und die entsprechenden Registerauszüge
für gefährliche Abfälle werden elektronisch über die ZKS ausgetauscht.
Die Vereinigten Schotterwerke GmbH & Co. KG (Im Folgenden VSW genannt) treten als Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen
Abfällen an den Betriebsstand-
orten 52222 Stolberg, Probsteistrasse 12 und 44793 Bochum, Obere Stahlindustrie 10 auf.
Für die elektronische Führung von Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen sowie Re-
gistern nutzen die VSW das System
„ZEDAL“ der Abfallmanagement AG, Reckling-
hausen.
Den einzelnen Rollen, in denen die VSW über ZEDAL auftritt sind folgende ZKS-Adressen
(Abkürzung Rolle + Behördliche Nummer) zugeordnet:
| Standort | Funktion/Rolle | ZKS-Adresse |
|---|---|---|
| Stolberg, Probsteistrasse | Erzeuger | ERZ-E35407318 |
| Stolberg, Probsteistrasse | Beförderer | BEF-E35484879 |
| Stolberg, Probsteistrasse | Entsorger | ENT-E35435184 |
| Bochum, Obere Stahlindustrie | Erzeuger | ERZ-E91120820 |
| Bochum, Obere Stahlindustrie | Entsorger | ENT-E91195468 |
Für Teilnehmer, welche nicht das System ZEDAL nutzen, geschieht die Vorlage/Versand der Begleitscheine und Entsorgungsnachweise
zu der VSW über die ZKS unter Ver-
wendung der o.g. Adressen.
Folgende Arbeitsplätze sind mit der für die elektronische Nachweisführung nötigen Software sowie Hardware
(qualifiziertes Chipkartenlesegerät) ausgestattet:
- Waage 52222 Stolberg, Probsteistrasse 12
- Waage 44793 Bochum, Obere Stahlindustrie 10
- Verwaltung/QS 52222 Stolberg, Probsteistrasse 12, 1. Stock, Büro Liestmann
Übergangsregelung für Erzeuger und Beförderer mit Quittungsbeleg
Spätestens zum 01.02.2011 müssen auch alle Erzeuger und Beförderer gefährlicher Abfälle ihre elektronischen Nachweise zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.Bis zu diesem Zeitpunkt besteht für die Erzeuger und Beförderer als Übergangsre-
gelung die Möglichkeit, die fehlenden elektronischen Signaturen durch handschriftliche Unterschriften auf einem Papierausdruck der Verantwortlichen Erklärung oder des Begleitscheines (Quittungbeleg) zu ersetzen. Dieser Quittungsbeleg ist zusätzlich zur elektronischen Übermittlung zu führen und zu übermitteln und verbleibt nach Abschluß des Verfahrens beim Entsorger.
Der Entsorger fügt den Quittungsbeleg abschließend als PDF-Anhang an das elektronische Begleitscheindokument an.

